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Rechenzentrum

Finanzen

Mit THEORG ist die Verwaltung von Rezepten ganz leicht – egal, ob es sich um eine physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Verordnung handelt.

Kassenbuch

Im Kassenbuch werden alle über THEORG getätigten Bareinnahmen automatisch aufgezeichnet, z. B. beim Kassieren der Zuzahlung oder Barverkauf. Erstellen Sie den täglichen Kassenabschluss und einen Ausdruck des Journals über einen beliebigen Zeitraum schnell und unkompliziert. Optional können erfasste Buchungen auch an den Steuerberater übergeben werden.

EÜR

Das Modul Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) eignet sich bestens für alle, die keinen Bilanz- bzw. Vermögensvergleich erstellen müssen. Auf freie Berufe, zu denen Heilmittelerbringer in der Regel gehören, trifft das zu. Führen Sie mit dem Modul EÜR eine ausführliche Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und reduzieren Sie so Ihre Buchhaltungskosten.

Schnittstelle Finanzbuchhaltung

Über die Schnittstelle Finanzbuchhaltung sammelt THEORG alle Fakturadaten, die zu einem beliebigen Zeitpunkt an das entsprechendes Finanzbuchhaltungsprogramm (z. B. DATEV oder Lexware) übergeben werden können.

Offene-Posten-Verwaltung und Mahnwesen


Alle mit THEORG erstellten Rechnungen werden automatisch in der Offene-Posten-Verwaltung gespeichert, sodass Sie eine Übersicht über bezahlte und ausstehende Rechnungsbeträge haben. Zudem steht Ihnen ein dreistufiges Mahnverfahren zur Verfügung, bei dem Mahngebühren und -fristen beliebig festgelegt und einzelne Rechnungen vom Mahnverfahren ausgeschlossen werden können.

Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung, die in der Folge des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und der daraus erfolgten Anpassungen der Abgabenordnung entstanden ist und seit 01.04.2021 verpflichtend ist. Zu diesen Grundaufzeichnungen gehören z. B. die Rechnungsstellung und das Kassenbuch in THEORG. Um den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung gerecht zu werden, führt THEORG ein von den Finanzbehörden vorgegebenes Protokoll („DSFinV-K“). Zusätzlich müssen die Barvorgänge mit einer „elektronischen Signatur“ versehen werden.

Dafür benötigen Sie bei Verwendung des THEORG Kassenbuchs, eine sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese TSE befindet sich auf einem speziellen USB-Stick. Die „Zertifikatslaufzeit“ dieser TSE beläuft sich auf 5 Jahre, d.h. dass in diesem Zeitraum Ihre Bargeld-Vorgänge in THEORG (z. B. Kassieren einer Zuzahlung) mit einer „elektronischen Signatur“ versehen werden. Auch nach Einrichtung / Konfiguration der TSE bleiben alle Funktionen in THEORG unverändert.

Wir empfehlen Ihnen, diesen Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Interesse an einer TSE? Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu – schicken Sie uns einfach eine kurze Mail an [email protected] oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.